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Wolfsentnahme aus dem Rudel Amt Neuhaus

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In der Nacht zum 8. Januar 2022 wurde in der Gemeinde Amt Neuhaus im Landkreis Lüneburg (Niedersachsen) ein nach erster in Augenscheinnahme weiblicher 1 bis 2-jähriger Wolf entnommen.

Gemeldete Nutztierrissereignisse im Bereich Amt Neuhaus in 2021; (Quelle: Niedersächsische Umweltkarten)

Wie das Niedersächsische Umweltministerium mitteilt, wurde der Kadaver routinemäßig vom NLWKN geborgen und eine genetische Untersuchung zur Identifizierung des Wolfs mittels Gewebeprobe eingeleitet. Um die mit dem konkreten Vollzug befassten Personen vor Übergriffen zu schützen, werde deren Identität nicht bekannt gegeben. Dabei sei sichergestellt, dass nur geeignete Personen entsprechend der Vorschrift des § 45a Abs. 4 BNatSchG den Vollzug vornehmen.

Die Genehmigung sei beschränkt auf fest definierte Teile des Kernterritoriums des Rudels Amt Neuhaus im Landkreis Lüneburg / Gemeinde Amt Neuhaus. Zur Entnahme freigegeben sei die Fähe GW 872f und der Rüde GW 1532m und die Ausnahmegenehmigung zeitlich befristet bis zum 31. März 2022. Es sei sicherzustellen gewesen, dass keine Welpen und keine laktierende Fähe entnommen werden.

Der Vollzug sei aufgrund der erfolgten Entnahme zwar zunächst ausgesetzt worden, könne aber unmittelbar wieder aufgenommen werden. Denn bei der entnommenen Fähe handle es sich augenscheinlich um ein ca. 1-2 Jahre altes Tier und nicht um die mindestens 7-jährige GW 872f.

Hintergrund und rechtliche Grundlage für die Tötung:

Seit 2017 sei es im Territorium des Rudels Amt Neuhaus vermehrt zu Übergriffen von Wölfen auf Nutztiere gekommen, bei denen auch immer wieder der zumutbare Herdenschutz überwunden worden sei. Dabei hätten Wölfe vornehmlich Schafe erbeutet. Im Gebiet des Rudels Amt Neuhaus würden mehrere unterschiedliche Herdenschutzmaßnahmen (Herdenschutztiere, olfaktorische Vergrämung etc.) eingesetzt, die zu keiner nachhaltigen Verbesserung der Lage geführt hätten.

Am 29. November 2021 sei daher durch den NLWKN eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Entnahme der beiden Wölfe erteilt worden.

Aus den DNA-Analysen und den vorgefundenen Rissbildern gehe hervor, dass unter anderem die beiden Elterntiere des Rudels, der Rüde GW1532m und die Fähe GW872f an den Rissereignissen beteiligt gewesen seien.

Der Gesamtschaden, der mit hoher Wahrscheinlichkeit auf GW872f und GW1532m zurückgehe, habe sich im Jahr 2020 auf ca. 2.785,00 Euro belaufen. Hinzu kämen weitere Schäden in Höhe von min. 3.000,00 Euro durch eine Reihe weiterer Rissvorfälle im Territorium des Rudels Amt Neuhaus, deren abschließende finanzielle Bearbeitung derzeit noch erfolge.

Da eine sichere Identifizierung der Wölfe bei Vollzug im Gelände nicht zweifelsfrei möglich sei, könne diese nur über den räumlich-zeitlichen Zusammenhang in Anknüpfung an die Schadensereignisse erfolgen. Hieraus folge: Die heute gemeldete Tötung des weiblichen, nicht trächtigen Wolfs aus dem Rudel Amt Neuhaus sei von der geltenden Rechtslage nach dem Bundesnaturschutzgesetz (§ 45a) vollumfänglich gedeckt.

PM Umweltministerium Niedersachsen/fh

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