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RLP: Tierkadaver-Prozess

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In Bad Kreuznach wurde ein Jäger zu einer Geldstrafe von insgesamt 14.000 Euro verurteilt. Der Mann hatte Tierkadaver auf seinem Grundstück verwesen lassen.

Laut Berichten des SWR hatte der Jagdscheininhaber überall auf seinem Gelände Aas verteilt. Neben toten Wildtieren seien auch einige Haustierkadaver vorgefunden worden. In einem Schlachtraum lag neben verpuppten Maden ungekühltes Fleisch. Neben der Geldstrafe sei dem Mann auch ein lebenslanges Tierhaltungsverbot auferlegt worden. Der Anwalt des Mannes hat bereits angekündigt in Revision zu gehen.

jb

Justitia
Foto: Pixabay/ BRuM309
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